Platzregeln Lakes Course

1. Festlegung der Platz- und anderen Grenzen

Aus: Die Ausgrenze wird durch den Platz umgebenden Zaun und/oder weiße Pfähle gekennzeichnet (Regel 2-1). Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2. Penalty Areas

Penalty Areas sind durch rote und gelbe Pfähle und/oder rote und gelbe Linien gekennzeichnet. Die Grenze ist, wenn vorhanden, die jeweilige Linie ansonsten die Verbindung zwischen den Pfählen.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse [Erleichterung nach Regel 16-1]

Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle oder blaue Einkreisungen. Von Boden in Ausbesserung darf nicht gespielt werden. Mit Pfählen und/oder Gießringen versehene Anpflanzungen sind – einschließlich des sie umgebenden Gießringes – Boden in Ausbesserung. Fahrspuren von Traktoren und Platzpflegemaschinen auf dem Gelände, Drainagen sowie ausgetretene Wegeflächen vor bzw. hinter den Brücken. Eingeebnete Spuren erdgrabender Tiere (Maulwurfshügel) auf dem Fairway und im Gelände. Erleichterung nach Regel 16.1 b von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.

4. Unbewegliche Hemmnisse [Erleichterung nach Regel 16-1.]

Befestigte und unbefestigte Wege sowie alle Holzbohlen-Brücken.

Bahn 4: Holzbohlen der Grün-Abgrenzung zur Penalty Area [Wasserhindernis] Bahn 12: Holzbohlen der Fairway-Abgrenzung/Grün-Abgrenzung zur Penalty Area [Wasserhindernis] Bahn 15: Holzbohlen der Bunker-Abgrenzung zur Penalty Area [Wasserhindernis].
Bahn 17: Die den Bunker in Richtung Grün begrenzenden Holzbohlen sowie der rechts im Bunker befindliche Findling.

Sämtliche Entfernungsmarkierungen auf den Fairways.

Sämtliche fest eingebauten Sprengwasserauslässe, im Boden eigelassene Verteilerdeckel, an den Abschlägen befindliche Sitzbänke, Abfalleimer, Ballwaschanlagen, Entfernungsschilder.

Die Wetterschutzhütte zwischen Bahn 12 und 16 sowie hinter dem Grün der Bahn 14.

5. Tierkot von Vögeln und Kaninchen

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Vögeln und Kaninchen behandelt werden als

  • ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder
  • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.

Der Spieler darf den Ball reinigen (Kot beseitigen), danach nicht näher zum Loch, an der nächsten sauberen Stelle straflos fallen lassen. Ist lediglich der Stand des Spielers behindert, wird keine straflose Erleichterung gewährt. Diese Platzregel gilt nicht in einer Penalty Area.

6. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr?[Regel 5.7]

Signaltöne bei Spielunterbrechung:

  • unverzügliche Unterbrechung des Spiels (Gefahr) = ein langer Ton
  • Unterbrechung des Spiels = wiederholt 3 kurze Töne
  • Wiederaufnahme des Spiels = wiederholt 2 kurze Töne

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen [Regel 5.7a].

7. Besonderheiten

Es ist nicht gestattet außerhalb der Driving Range mit Range-Bällen zu spielen.

Den Anweisungen der Platzaufsicht (Ranger), gekennzeichnet durch Aufschrift auf Kleidung
und/oder Buggy, ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Das Starten einer Golfrunde ist nur mit einer Startzeit und von Tee 1 zulässig. Ausnahme nur
mit Genehmigung durch das Sekretariat.

Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:

Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel – zwei Strafschläge

Zusätzliche Hinweise – Entfernungsmarkierungen

Tafeln an und Messpunkte auf den Abschlägen bis Mitte Grün.
100 m bis Anfang Grün: grüner Holzpfahl mit weißem Ring & Fairway-Teller weiß
150 m bis Anfang Grün: grüner Holzpfahl mit 2 weißen Ringen & Fairway-Teller rot

Lüdersburg, im Juni 2022