Hotelzimmer

Startzeit

Mitgliedschaften

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand
Der Betreiber ist Inhaber der in Lüdersburg gelegenen Golfanlage Schloss Lüdersburg bestehend aus zwei 18-Loch-Golfplätzen (Old Course und Lakes Course), einem 4-Loch-Golfplatz, Übungsanlagen (Driving-Range, Übungsgrüns), Clubhaus und Nebeneinrichtungen.
Die Golfanlage wird von dem Betreiber unterhalten und gepflegt. Der Spieler ist nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages zur Nutzung der Driving Range, des 4-Loch Kurzplatzes und der Übungsanlagen berechtigt. Besondere Dienst- und Sachleistungen (z.B. Unterrichtsstunden, Gastronomie, Überlassung von Driving-Range- Bällen usw.) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Zustandekommen des Vertrages
Der Nutzer füllt das Online-Formular aus, bestätigt seine Angaben und sendet das Formular inklusive einer Kopie seiner Platzreife-Erlaubnis an die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG durch Betätigung des Kontrollfeldes „Antrag absenden“. Dieser Auftrag stellt ein Angebot des Unterzeichners dar, welches von GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über den ersten Beitrag angenommen werden kann. GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs circa zwei Wochen nach Aufnahme.

Umfang der Nutzungsberechtigung
Der Spieler ist – neben weiteren Spielern – berechtigt, die Golfanlage und ihre Nebeneinrichtungen zum Golfspielen und den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu nutzen. Der Spieler wird hierbei die von dem Betreiber oder einem Dritten erlassenen Platz-, Nutzungs- oder Hausordnungen, die einschlägigen Regeln des Golfsports und einer etwaigen Spielordnung beachten und die Etikette wahren.

Vertragsdauer
Der Spielberechtigungsvertrag beginnt am gewünschten Startdatum und läuft auf unbestimmte Zeit.

Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, die Mitgliedschaft schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres zu kündigen. Sollte bis zum 30.09. eines Kalenderjahres der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Kalenderjahr.
Bei Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Mitgliedschaft beenden.

Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Der Preis für die Mitgliedschaft ist inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 % und zzgl. der LGV/DGV-Abgaben und Verwaltungsgebühren von € 39,00 pro Kalenderjahr. Die Zahlung der Nutzungsentgelte erfolgt per Lastschrift oder Banküberweisung.

Einzug der Jahresbeiträge per Lastschrift
Hiermit ermächtige ich die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen (monatliche Mitgliedsbeiträge für meine Mitgliedschaft, einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber.

Gebühren
Der Spieler zahlt an den Betreiber ab Vertragsbeginn eine monatliche Gebühr gemäß Spielberechtigungsvertrag. Diese ist am 1. des jeweiligen Monats fällig.
Die Monatsgebühr kann von dem Betreiber zum Ausgleich von Kostensteigerungen angehoben werden. Eine Anhebung von mehr als 5 % pro Jahr ist nur dann möglich, wenn auch die Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex für Deutschland) in den letzten 12 Monaten vor dem Erhöhungsverlangen um mehr als 5 % gestiegen sind. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, die Monatsgebühr, soweit entsprechende Kostensteigerungen vorliegen, bis zur Höhe der Indexierung anzupassen.

Übertragbarkeit
Die Rechte und Pflichten des Spielers aus diesem Vertrag können nicht auf einen Dritten übertragen werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vereinbarung ist (soweit zulässig) Lüneburg. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesem Fall angemessene Regelungen zu treffen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrags gewollt haben.

Haftung
Die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG ist um die Richtigkeit der an die Nutzer übermittelten Inhalte und Empfehlungen sowie um Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass fehlerhafte Auskünfte gegeben wurden. Die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG gewährleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner, sofern der Vertragspartner seinerseits die von ihm gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und übermittelt hat.
Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus Fehler- oder Mängelhaftung ist die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG zur Nachbesserung berechtigt. Die Feststellung von Mängeln oder Fehlern muss der GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG unverzüglich schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

Urheberrechte
Die GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG behält das Urheberrecht an den von ihr erbrachten Leistungen. Sämtliche diesbezügliche, von den Mitarbeitern von GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG erstellten Antworten, Abbildungen, methodisch-didaktischen Erläuterungen und sonstigen Informationen verbleiben im Eigentum der GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von den Mitarbeitern der GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG erstellten Daten (Antworten, Abbildungen, methodisch-didaktische Erläuterungen oder sonstige Unterlagen und Informationen) persönlich zu nutzen. Der Vertragspartner ist daher, ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung der GSL-Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co KG nicht berechtigt, diese Daten für andere Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern oder durch Dritte nutzen zu lassen.

Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Spielers. Der Betreiber haftet für keinerlei Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl unverändert. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Bestimmung, die dem Gewollten so nahe wie rechtlich möglich kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke. Die persönlichen Daten des Spielers werden in der EDV der Mitglieder- und Spielberechtigtenverwaltung unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Der Spieler stimmt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Betreiber zu.